© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus.
Werden für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den
Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und Personen mit der
Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch
Personen ohne diesem amtlichen Nachweis gewährt:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für
Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor
oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab.
Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische
Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen
Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne
telefonisch unter: 0170 16 55 256
zur Verfügung.