© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Fahrten von und zu ambulanten Nachkontrollen. krankenfahrt-jena.de

Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus.

Werden für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den

Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und Personen mit der

Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch

Personen ohne diesem amtlichen Nachweis gewährt:

    Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für

Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor

oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab.

Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.

Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische

Notwendigkeit durch Ihren Arzt.

Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen

Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.

Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne

telefonisch unter: 0170 16 55 256

oder per mail an: info@taxi-gundermann.de

zur Verfügung.