© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen.
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein)
ist für jede einzelne Fahrt erforderlich.
Gesetzlicher Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt,
muss im Taxi bar bezahlt werden.
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen
Kostenübernahme der Krankenkasse.
Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne
telefonisch unter: 0170 16 55 256
zur Verfügung.