© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Fahrten von und zu ambulanter Bestrahlung / Hochfrequenter Behandlung. krankenfahrt-jena.de

Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse.

Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein).

Geben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen

Sie bei uns im Büro. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung

an die Krankenkasse weitergereicht.

Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:

    Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im

Taxi bezahlt werden

oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.

Oder: Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi

Gundermann. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen

bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.   

Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden

Erklärung der Krankenkasse.

Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne

telefonisch unter: 0170 16 55 256

oder per mail an: info@taxi-gundermann.de

zur Verfügung.