© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse.
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein).
Geben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen
Sie bei uns im Büro. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung
an die Krankenkasse weitergereicht.
Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder:
Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im
Taxi bezahlt werden
oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden.
Oder: Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch Taxi
Gundermann. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen
bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden
Erklärung der Krankenkasse.
Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne
telefonisch unter: 0170 16 55 256
zur Verfügung.