© Taxibetrieb Jan Gundermann 2017
Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein)
Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen
Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse oder des
Rentenversicherungsträgers.
Bei Fahrten vom Krankenhaus direkt zu Ihrer Kur- oder Rehaeinrichtung
enfällt der Eigenanteil, da es sich um eine Verlegungsfahrt handelt.
Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne
telefonisch unter: 0170 16 55 256
zur Verfügung.