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Kur- und Rehafahrten krankenfahrt-jena.de

Ärztliche Verordnung (oder Krankenbeförderungsschein)

Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden

Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen

Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse oder des

Rentenversicherungsträgers.

Bei Fahrten vom Krankenhaus direkt zu Ihrer Kur- oder Rehaeinrichtung

enfällt der Eigenanteil, da es sich um eine Verlegungsfahrt handelt.

Für weitere Fragen oder Vorbestellungen stehen wir ihnen gerne

telefonisch unter: 0170 16 55 256

oder per mail an: info@taxi-gundermann.de

zur Verfügung.